Auch Kinder haben Rechte!

 

Auch Kinder haben Rechte!

Leider existiert für die Rechte von Minderjährigen bisher keine Gesetzessammlung, welche die Rechte von Kindern systematisiert und rechtlich in einem Gesetzbuch zusammenfasst. Will man die Rechte von Kindern nachschlagen, muss man verschiedene Gesetzbüchern zu Rate ziehen, welche sich auf mannigfache Lebensbereiche beziehen.

Normativ liefert das Grundgesetz den Rahmen für die Sicherung des Wohls der Kinder. Hier werden zum einen in Art. 1 Achtung und Schutz der Würde aller Menschen garantiert. Zum anderen formuliert Art. 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Speziell für Kinder wird das Recht auf Entwicklung der Persönlichkeit im Sozialgesetzbuch VIII, erstes Kapitel, §1, 1 aufgeführt:

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“

Diese Erziehung, Förderung und Pflege von Minderjährigen wird im Grundgesetz in Art. 6, Abs. 2 als natürliches Recht der Eltern und eine ihnen zuvörderst obliegende Pflicht verstanden.

Eltern sind somit zur Pflege und Erziehung verpflichtet. Die staatliche Gemeinschaft ist sogar befugt, Eltern bei der Ausübung ihrer Erziehungs- und Pflegerechte zu überwachen und ggf. in ihre Rechte einzugreifen. Hierbei sind alle Kinder gleich zu behandeln. Art. 6, Abs. 5 GG garantiert, dass unehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen zu schaffen sind wie den ehelichen Kindern.

Auf internationaler Ebene ist die UN Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC) das wichtigste Instrument für die Rechte speziell von Kindern. Sie versteht Kinderrechte als Menschenrechte. Neben zahlreichen anderen Staaten hat auch die Bundesrepublik Deutschland diese Konvention unterzeichnet. „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“

Zusätzlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1631 BGB) das Recht von Kindern auf eine gewaltfreie Erziehung normiert:

„(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Darüber hinaus beschreibt der § 8a SGB VIII wie z.B. Jugendämter im Falle einer vermuteten Kindeswohlgefährdung zu handeln haben.

Zusätzlich ist die Frage von Sexualkontakten mit und unter Minderjährigen im Strafgesetzbuch (§§ 171ff.) geregelt. So gilt nach §§ 176, 176a StGB folgendes:

Alle sexuellen Handlungen an, vor und mit einem Kind unter 14 Jahren gelten als Missbrauch und sind verboten. Solche Handlungen werden mit nicht unerheblichen Freiheitsstrafen bestraft. Dies gilt auch für Personen, die ein Kind dazu bestimmen, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder vornehmen lässt. Bereits der Versuch des sexuellen Missbrauches von Kindern ist strafbar. Darüber hinaus ist das Zugänglichmachen zu pornografischem Material mittels Informations- und Kommunikationstechnologie für Kinder strafbar.

Insgesamt zeigt sich, dass die Gesetzgebung zwar darauf abzielt, Kinder vor jeglicher physischer, psychischer und sexuellen Gewalt zu schützen. Dabei greift sie nicht in unterschiedliche Erziehungsansichten oder Familienwerte ein. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn der Gesetzgeber die Rechte der Kinder direkt aus der Perspektive der Kinder formulieren würde.

Falls Sie mehr über Kinderechte erfahren wollen, klicken Sie hier weiter…

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Link „Wir Kinder haben Rechte“
Link „Kinderrechte vom DKSB Landesverband Niedersachsen“

 

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